Der Hauptausschuss entscheidet über Angelegenheiten, die ihm durch Gesetz oder Satzung übertragen wurden. In der Zuständigkeit des Hauptausschusses liegen u. a. Koordinierung der gesamten Ausschussarbeit, Vergaben von Leistungen, Finanzplanung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen, Wirtschafts- und Verkehrsförderung, Liegenschaftswesen und Grundstücksangelegenheiten und städtische Forstangelegenheiten. Detaillierte Informationen zu den Ausschussmitgliedern und zu den Ausschusssitzungen finden Sie unter der Rubrik Rathaus "Ratsinformationssystem". |